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ABC der Krankenversicherung in der Schweiz

Prämien und Selbstbehalte

Welche Kosten muss ich selber tragen?

Die Prämien

Jede Person bezahlt ihre eigene Prämie, eine so genannte "Kopfprämie". Die Krankenkassen bieten reduzierte Prämien für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Altersjahr) und junge Erwachsene (vom 18. bis zum vollendeten 25. Altersjahr) an. Die Prämien sind unabhängig vom Einkommen einer Person, variieren aber von Kasse zu Kasse und von Kanton zu Kanton bzw. von Land zu Land bei Wohnsitz in einem EG-Staat, in Island oder Norwegen. Innerhalb eines Kantons oder eines EG/EFTA-Staates können die Kassen maximal drei regionale Abstufungen machen. Für alle Versicherer gilt die vom BAG vorgegebene einheitliche Einteilung der kantonalen Prämienregionen.
Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenversicherungsprämien.

Kostenbeteiligung

Ein Teil der Behandlungskosten geht zu Lasten der Versicherten.
Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus:
  • der ordentlichen Franchise. Sie beträgt 300 Franken pro Jahr, wobei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre keine ordentliche Franchise bezahlen;
  • dem Selbstbehalt von 10 Prozent des verbleibenden Rechnungsbetrages, jedoch bis zu einem Maximum von 700 Franken pro Jahr (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 350 Franken). Ausnahme (Medikamente): der Selbstbehalt für Originalpräparate, die durch Generika austauschbar sind, beträgt 20%. Ihr Arzt/Aerztin oder Apotheker/in gibt Ihnen diesbezüglich nähere Auskunft.
Die ordentliche Kostenbeteiligung beträgt somit maximal 1000 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder und Jugendliche.

Beispiel:

Ihre Behandlungskosten (Arzt, Spital, Medikamente, etc.) in einem Jahr betragen 2000 Franken. Daran bezahlen Sie 300 Franken Franchise sowie 10 Prozent Selbstbehalt an den Rest, also insgesamt 470 Franken (300 Fr. + 10% von 1700 Fr. = 470 Fr.). Den Rest von 1530 Franken bezahlt die Krankenversicherung.

Mutterschaft

Für Leistungen im Falle einer normalen Schwangerschaft wird keine Kostenbeteiligung erhoben. Für Leistungen im Falle von schwangerschaftsbedingten oder unabhängig von der Schwangerschaft auftretenden Krankheiten gilt jedoch gemäss Rechtsprechung des Eidg. Versicherungsgerichts die normale Kostenbeteiligung.

Mammographie

Im Weiteren wird bei der Mammographie zwecks Früherkennung von Brustkrebs, die im Rahmen eines kantonalen oder regionalen Programms durchgeführt wird, keine Franchise erhoben. Erkundigen Sie sich beim Arzt oder bei der Krankenkasse.

Aufenthalt im Spital

Personen, die nicht mit einem anderen Familienmitglied in einem Haushalt leben, bezahlen zudem 10 Franken pro Tag bei einem Aufenthalt im Spital.

Quelle: "Die obligatorische Krankenversicherung kurz erklärt " Herausgeber :Bundesamt für Gesundheit


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