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ABC der Krankenversicherung in der Schweiz

 
 
 

Wo muss man sich versichern

Die soziale Krankenversicherung wird von zahlreichen Versicherern verwaltet die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, gewinnlos tätig und dazu befugt sind, die soziale Krankenversicherung zu praktizieren.

Diesen Versicherungsbereich müssen sie von den anderen Versicherungen (bsp. Zusatzversicherungen) getrennt verwalten.

Der Versicherungsnehmer hat die freie Wahl des Versicherers. Die anerkannten Kassen müssen jede versicherungspflichtige Person die in ihrer Tätigkeitsregion wohnhaft sind unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, ohne Vorbehalt und Wartefrist versichern.

Die Rolle der Versicherer beschränkt sich nichti nur auf die Rückerstattung von erbrachten Leistungen, sondern beinhaltet auch - mit Unterstützung der Kantone - die Gesundheitsprävention. Versicherer und Kantone verwalten gemeinsam eine Stiftung deren Ziel es ist, Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention zu stimulieren, koordinieren und abzuwägen.

 

 
 
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