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Brillen und Kontaktlinsen
Der Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung sieht ebenfalls einen Betrag von maximal CHF 200.00 vor, der im Falle von gängigen Fehlsichtigkeiten alle 5 Jahre gewährt wird.
Im Falle von Krankheit kommt eine besondere Reglementierung zum Tragen.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf einen jährlichen Beitrag von CHF 200.00 pro Jahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Achtung! Diese Leistungen gelten lediglich für Gläser und Linsen, keinesfalls für das Gestell!
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