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ABC der Krankenversicherung in der Schweiz
Krankenversicherung
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ABC der Versicherung
Krankenversicherung und Krankenkassen
Die Krankenversicherung deckt medizinische Kosten im Falle von Krankheit oder Unfall. Sie übernimmt ebenfalls Kosten die nicht über die Unfallversicherung von Lohnempfängern gedeckt sind. Sie garantiert jeder in der Schweiz wohnhaften Person den Zugang zu adäquaten Pflegeleistungen.
Versicherungspflicht
Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist versicherungspflichtig und geniesst die freie Wahl des Versicherers. Der Krankenversicherer hingegen ist verpflichtet, jede Person unabhängig von Alter und Gesundheitszustand vorbehaltslos und ohne Wartefrist aufzunehmen. Jedes Mitglied einer Familie, ob Kind oder Erwachsener, wird einzeln versichert. Es gibt zirka 100 vom Bundesamt Für Gesundheit anerkannte Kassen die befugt sind, Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung zu erbringen. Die Website vom Bundesamt für Gesundheit liefert Informationen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Leistungen aus der Grundversicherung
Die Krankenversicherung deckt Kosten infolge von Krankheit und Mutterschaft; sie deckt ebenfalls Kosten infolge von Unfall, sofern keine spezifische Unfallversicherung besteht (obligatorisch oder privat). Sie übernimmt Kosten für Leistungen, die durch Ärzte oder Chiropraktiker erbracht werden, von ihnen verordnete Medikamente und Behandlungen (Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie), Spitalaufenthalte in der Allgemeinen Abteilung im Wohnkanton und ausserkantonal falls medizinisch indiziert odoer notfallbedingt. Inbegriffen: Rehabilitationsmassnahmen (Kur, Behandlung oder Aufenthalt in einem Erholungshaus), Hilfe und Pflege zu Hause.
Zahnpflegeleistungen werden im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausschliesslich übernommen, falls es sich um eine schwerwiegende Krankheit oder einen Unfall handelt. Von einem Artz durchgeführte Akupunktur wird von der Grundversicherung übernommen. Tritt im Ausland eine Krankheit oder ein Unfall ein (bsp. während den Ferien), werden die im Ausland erbrachten Pflegeleistungen ebenfalls èbernommen. Zusätzlich zu dieser obligatorischen Deckung steht es jedem frei, Zusatzversicherungen abzuschliessen die zusätzliche Leistungen decken (bsp. Spitalaufenthalte in der Privatabteilung).
Prämien der Krankenversicherung
Die Prämien der Krankenversicherung variieren je nach Kasse und Wohnort. In der selben Region bezahlen Versicherungsnehmer einer selben Kasse dieselben Versicherungsprämien. Sie haben die Möglichkeit, auf mehren beim Bundesamt für Gesundheit registrierte Websiten, die Prämien verschiedener Kassen zu vergleichen. Wenn sich Versicherte dazu entscheiden, Kosten selber zu tragen (Franchisensystem) haben sie Anspruch auf Prämienermässigungen. Je nach Kasse werden verschiedene Möglichkeiten angeboten. Versicherungsnehmer mit geringem Einkommen können - unter gewissen Bedingungen - kantonale Subventionen beantragen. Die zuständige kantonale Behörde liefert Ihnen die notwendigen Informationen.
Prämienoptimierung
Das Netzwerk Prämienoptimierung bietet vollständige Informationen zu diesem Thema: Prämienvergleich, Prämienersparnisse, Informationen zum Krankenkassenwechsel.
Informationen zur Krankenversicherung
Die Website des Bundesamtes für Gesundheit bietet Informationen zur Krankenversicherung; zahlreiche Informationen sind ebenfalls über das Dachorgan der Krankenversicherer (santésuisse) erhältlich.
Ombudsstelle der Krankenversicherung
Bei einem Streitfall mit einer Krankenversicherung kann die Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung Ihnen Ratschläge geben und allenfalls als Vermittle handeln.
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