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ABC der Krankenversicherung in der Schweiz
Transport- und Rettungskosten
Achten Sie auf die im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG gedekcten Beträge.
Transport:
Die Versicherung übernimmt 50% der Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten zu einem zugelassenen Leistungserbringer, wenn der Gesundheitszustand der versicherten Person den Transport in einem anderen öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht zulässt.
Ein maximaler Betrag von CHF 500.00 wird pro Kalenderjahr übernommen.
Rettung:
Die Versicherung übernimmt 50% der Rettungskosten in der Schweiz, jedoch maximal CHF 5'000.00 pro Kalenderjahr.
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