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ABC der Krankenversicherung in der Schweiz
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Akupunktur wird im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, sofern sie von einem Arzt durchgeführt wird der über die entsprechende Ausbildung verfügt.
Die anthroposophische Medizin, die chinesische Medizin, die Homöopathie, die Neural- sowie die Phytotherapie gehen seit dem 1. Juli 2005 nicht mehr zu Lasten der Sozialversicherung.
Um die Kosten dieser 5 Therapien sowie aller weiteren nichterwähnten Therapien zu decken, muss folglich eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
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