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ABC der Krankenversicherung in der Schweiz
Unfalldeckung
Gemäss UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) ist die Unfalldeckung für jede erwerbstätige Person obligatorisch.
Bei Unfall beinhalten die vorgesehenen Leistungen eine Invaliden- oder Hinterlassenenrente, die Rückerstattung von Arztkosten, Taggelder und Leistungen bei körperlichen oder psychischen Schädigungen.
Jede Person die nicht dem
UVG
unterstellt ist muss das Unfallrisiko in seine obligatorische Krankenpflegeversicherung (
KVG
) einschliessen. Die Rückerstattung der Leistungen untersteht alsdann denselben Vorschriften wie für Kosten infolge von Krankheit, insbesondere was den Abzug von Franchise und Selbstbehalt angeht.
Ergänzende Auskünfte?
Ein Unfall ist eine plötzliche ungewollte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit zur Folge hat.
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