Krankenkasse 2020: die Bedingungen, um die Krankenkasse in der Schweiz im Laufe des Jahres zu wechseln
03.03.2020
Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, seine Krankenversicherung zum 1. Juli 2020 zu kündigen! In der Schweiz kann ungefähr ein Drittel der Bevölkerung die Krankenkasse im Laufe des Jahres kündigen. bonus.ch zieht Bilanz über die Bedingungen, die für so einen Wechsel erfüllt werden müssen.
Wer kann die Krankenkasse am 1. Juli 2020 wechseln?
Ein Krankenkassenwechsel am 1. Juli ist für alle Versicherten möglich, die sich für ein Grundkrankenversicherungsmodell, also das "Standard"-Modell, und einer ordentlichen Franchise (300.- Erwachsene, 0.- Kinder) entschieden haben. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Versicherung bis spätestens 30. Juni unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Der Versicherer muss also Ihr Kündigungsschreiben spätestens am 31. März erhalten haben.
Angesichts der kontinuierlichen Erhöhungen der Krankenkassenprämien können Sie unter Umständen Ihre Gesundheitskosten durch einen Krankenkassenwechsel stark reduzieren.
Als Beispiel haben wir die Prämien aller Krankenkassen für einen erwachsenen Versicherungsnehmer im Kanton Zürich verglichen, mit einer Franchise 300.-, einem Standard- Krankenversicherungsmodell und ohne Unfalldeckung. Das jährliche Sparpotenzial kann bis zu CHF 2'162.40 betragen! Und für Sie ?
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Um mehr zum Thema Krankenkassenprämien, Krankenkassenwechsel, Kündigungsfristen und Spartipps zu erfahren, besuchen Sie doch gleich unsere Rubrik "Tipps & News".
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