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Krankenversicherung: Ratschläge und Tipps

Sind Sie berufstätig ? Sparen Sie, indem Sie die Unfalldeckung ausschliessen

Gewöhnlich ist eine erwerbstätige Person durch den Arbeitgeber gegen die Risiken von Berufs- und nicht Berufsunfällen versichert. Trifft dies zu, können Sie sparen, indem Sie die Unfallrisiko-Deckung von Ihrem Grundversicherungsvertrag ausschliessen. Dazu genügt eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber, die Sie Ihrer Versicherung weiterleiten, und die bestätigt, dass Sie gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) versichert sind. Ihre Prämie wird dann ab dem Monat, der dem Empfangsdatum Ihres Schreibens folgt, entsprechend reduziert werden.

Brief zum Ausschluss der Unfalldeckung "Word"
Brief zum Ausschluss der Unfalldeckung "Pdf"

Die UVG-Versicherung deckt die Pflegekosten im Falle von Berufs- und Nichtberufsunfällen (Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit).

Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist wird durch ihn automatisch gegen Unfall versichert (SUVA oder UVG) und kann entsprechend eine Krankenversicherung ohne Unfalldeckung abschliessen. Je nach Krankenkasse resultiert daraus resultiert ein Rabatt von bis zu 10% der Prämie.

Sobald eine Person von seinem Arbeitgeber nicht mehr gegen Unfall versichert ist muss sie dies unverzüglich ihrer Krankenkasse melden. Die Unfalldeckung im KVG-Rahmen tritt folglich wieder in Kraft, was die zu bezahlende Prämie erhöht.

Personen, die Arbeitslosengeldempfänger sind werden von der SUVA gegen Unfall versichert.

Zur Information: die Unfalldeckung im Rahmen der SUVA oder UVG bietet einen besseren Schutz als das KVG. Im Rahmen der SUVA oder UVG versicherte Personen beteiligen sich weder durch Franchise noch durch Selbstbehalt an die Pflegekosten. Zudem sehen die SUVA oder UVG im Fall von schwerwiegenden Unfällen mehr Leistungen vor, wie zum Beispiel Taggelder, Renten oder Entschädigungen.

Nächster Tipp : Einen Zuschuss vom Kanton beantragen

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