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Presseschau: Konsum, Versicherungen, Gesundheit |
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Prämiengenehmigung wirkt wenig
7/6/2010 1
Die Finanzkontrolle zum Verfahren in der Krankenversicherung
(sda) - Das Verfahren zur Genehmigung der Krankenkassenprämien durch das
Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe faktisch keine Wirkung auf die Prämien. Zu
diesem Ergebnis kommt die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Bericht an die
Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates. Diese fordert nun, dass die
gesetzlichen Vorgaben überprüft werden.
Die Finanzkontrolle hält fest, die Auswirkungen des Genehmigungsverfahrens auf die
Prämien seien «minimal». Das BAG stütze sich bei der Beurteilung der Prämien auf die
Eingaben der Versicherer. Die vom Bundesamt genehmigten, kantonal und regional
unterschiedlichen Prämien seien anhand der vorhandenen Informationen
nachvollziehbar. Dennoch sei die Frage zu stellen, ob das BAG bei gewissen
Versicherern nicht früher hätte oder resoluter intervenieren können oder müssen, die
Finanzkontrolle schreibt.
Sie empfiehlt dem BAG, die Ziele klar festzulegen, das Verfahren zu vereinfachen und
die Prämiengenehmigung künftig auf einige präzise Indikatoren abzustützen. Zudem
unterstützt die Finanzkontrolle das BAG in seinen Bestrebungen, die Vorgaben für die
Krankenversicherungen zu aktualisieren und die Beurteilung der Mindestreserven zu
überarbeiten. Das BAG habe die Empfehlungen begrüsst und festgehalten, dass erste
Massnahmen eingeleitet seien. Es plane, die Aufsicht neu zu konzipieren und zu
stärken.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung (SDA) - Juli 2010
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