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Hausbau: Gut versichert ab Grundsteinlegung

7/1/2010 1 Der Bau des Eigenheims ist im Allgemeinen eine wundervolle Erfahrung. Doch können Naturschäden, Unvorsichtigkeit während der Bauarbeiten oder Diebstahl auf der Baustelle dieses Abenteuer schnell zum Alptraum werden lassen. Viele Risiken lauern auf den werdenden Wohneigentümer. Damit Sie sich in aller Ruhe und Sicherheit auf Ihr neues Zuhause freuen können, versichern Sie sich gegen Unvorhersehbares! Unsere Tipps zum Thema Bauversicherung sollen Ihnen helfen, sich in jeder Bauphase gut zu schützen:

Hausbau: Das Gebäude bereits während des Baus schützen

Eine Versicherung, die Ihr Gebäude ab Beginn der Bauarbeiten schützt (Bauzeitversicherung) ist obligatorisch in 19 Kantonen (Aargau, Appenzell AR, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Waadt, Zug und Zürich). Sie stellt vorübergehenden Schutz während der Bauphase bis zum Abschluss der Bauarbeiten dar und deckt auch Elementarschäden an Ihrem im Bau befindlichen Gebäude. Bei Fertigstellung wird sie zur Gebäudeversicherung. Kontaktieren Sie Ihre Kantonale Gebäudeversicherung und informieren Sie sich. (kgvonline.ch/kgv.asp)

Bauversicherung: Optimaler Schutz für Ihr Bauvorhaben

Die Bauzeitversicherung schützt Ihr Bauvorhaben von der Grundsteinlegung an gegen Feuer- und Elementarschäden. Wie kann man sich jedoch gegen Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit seitens der Arbeitskräfte oder einen Unfall während des Baus absichern? Eine Bauwesenversicherung ist für solche Fälle unentbehrlich; zusätzlich deckt diese beispielsweise auch den Diebstahl bereits montierter Bauteile. Unter bestimmten Umständen fallen auch Schäden durch Vandalismus in den Deckungsbereich dieser Versicherung.

Gebäudeversicherung: Wer muss eine haben?

In den obengenannten 19 Kantonen sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden abzuschliessen. In den Kantonen ohne staatliche Versicherungsanstalt (Appenzell IR, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis) sowie in Liechtenstein kann die Gesellschaft frei gewählt werden.

Gebäudeversicherung: Gedeckte Risiken

Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude gegen Schäden wie z. B. Brand, Blitzschlag, Elementarereignisse, Glasbruch und Wasser. Auf Wunsch können auch durch Erdbeben verursachte Schäden versichert werden.

Vermietetes Wohneigentum: Der Besitzer haftet

Wenn Sie als Wohneigentümer selbst in dem Haus oder Appartement wohnen, das Ihnen gehört, bieten Ihnen Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherung ausreichenden Schutz. Lebt eine andere Person in Ihrem Wohneigentum, haften dennoch Sie für allfällige durch Dritte verursachte Schäden, insofern diese in Verbindung mit dem Zustand oder der Instandhaltung des Gebäudes stehen. Für Eigentümer ist es daher empfehlenswert, sich durch eine Gebäudehaftpflichtversicherung zu schützen.


Quelle: bonus.ch, Juli 2010




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