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Kostenbeteiligung in integrierten Versorgungsnetzen soll günstiger als heute werden

27.10.2010
Die SGK-SR hat die Managed Care-Vorlage durchberaten. Die differenzierte Kostenbeteiligung soll neu die Eckwerte 5%/15% und maximal 500/1000 Franken Selbstbehalt erhalten. Für Netzwerke soll eine maximale Vertragsdauer von drei Jahren gelten. Der verfeinerte Risikoausgleich wird unterstützt. Die Kommission beantragt weiter, Motionen zum Schutz vor hormonaktiven Stoffen, zur Arzneimittelsicherheit bei Kindern und zur Altersvorsorge bei Scheidung anzunehmen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates setzte die Detailberatung über die integrierten Versorgungsnetze (04.062 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed-Care. Teil 1) im Rahmen der Differenzbereinigung fort und beriet die Vorlage in einer ersten Lesung durch.

Mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, hält sie an der vom Nationalrat beschlossenen Pflicht der Versicherer, innerhalb von drei Jahren mindestens ein integriertes Versorgungsnetz anzubieten, fest, sieht aber gleichzeitig vom Erfordernis ab, dass die Netzwerke unabhängig organisiert sein müssen (Art. 13 Abs. 2 Bst. g).

Einstimmig unterstützt sie bei Artikel 41d die Möglichkeit für die Versicherer, die Vertragsdauer für Versicherte, die sich einem integrierten Versorgungsnetz anschliessen, bis auf drei Jahre anzusetzen. Gegenüber dem Nationalrat sollen hier diejenigen besonderen Versicherungsformen, bei denen sich die Versicherten gegen eine Prämienermässigung stärker an den Kosten beteiligen können (Wahlfranchisen), ebenfalls eingeschlossen werden. Damit wird eine Regelung aufgenommen, die bereits Bestandteil der in der vergangenen Herbstsession im Nationalrat definitiv gescheiterten KVG-Vorlage (09.053 Vorlage 1) war. Bei den Gründen, die den Versicherten in diesem Rahmen dennoch eine vorzeitige Kündigung des Vertrages erlauben (Art. 41d Abs. 2, 2bis und 3) beschloss die SGK-SR gegenüber dem Nationalrat einige kleinere Modifikationen: bei einem Wechsel des Versicherers muss in diesem Fall die besondere Versicherungsform nicht beibehalten werden (ohne Gegenstimme). Ein solcher Wechsel soll ausser bei wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen oder bei überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen auch dann möglich sein, wenn eine erbrachte Leistung offensichtlich qualitative Mängel hat (8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung). Ohne Gegenstimme wurde ein Antrag angenommen, der die Quersubventionierung unter Produkten verbieten will. Die konkrete Formulierung wird an der nächsten Sitzung beschlossen.

In einem in der politischen Debatte entscheidenden Punkt - der differenzierten Kostenbeteiligung (Art. 64) - entschied die Kommission anders als der Nationalrat. Dieser beschloss im vergangenen Juni, dass der Selbstbehalt für Versicherte in einem integrierten Versorgungsnetz 10 Prozent und für alle übrigen Versicherten 20 Prozent betragen soll. Die SGK-SR entschied sich demgegenüber mit 9 zu 2 Stimmen für ein Verhältnis von 5 zu 15 Prozent. Gleichzeitig beantragt sie einstimmig, die Obergrenze des Selbstbehaltes bei 500 bzw. 1000 Franken direkt im Gesetz zu verankern. Der Bundesrat erhält die Kompetenz diese Obergrenzen der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen anzupassen. Ohne Gegenstimme schloss sie sich dem Nationalrat an, wonach keine Kostenbeteiligung für Leistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis acht Wochen nach der Niederkunft erhoben werden dürfen. Damit wird des Anliegen einiger in den Räten bereits angenommener Motionen erfüllt.

Schliesslich unterstützte sie mit 9 zu 1 Stimmen den mit weiteren Morbiditätsindikatoren verfeinerten Risikoausgleich. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung des Ziels der Vorlage, dass sich insbesondere auch chronisch und andere Kranke in den Netzwerken versichern, ohne dass dies von überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen begleitet wird. Ein Antrag, diesen neuen Risikoausgleich in eine Vorlage B auszulagern, wurde mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. In der Kommission zeigte sich insgesamt ein breiter und starker Wille zugunsten eines Reformschritts in der Gesundheitspolitik, dies im Einklang mit Bundesrat Didier Burkhalter. Ausgewählte Bestimmungen der Vorlage werden an der nächsten Sitzung vom 22. November 2010 nochmals thematisiert. Die Vorlage kommt dann in die Wintersession 2010.

Im Rahmen der Detailberatung zur Vorlage 06.476 n Pa. Iv. Ein Kind, eine Zulage (Fasel), mit der die Familienzulagen auf Selbständigerwerbende ausgedehnt werden sollen, diskutierte die Kommission eingehend über die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Mit 7 zu 6 Stimmen beschloss sie schliesslich, eine Anhörung durchzuführen zum Antrag, dass auch die selbständigen Bauern neu ihre Familienzulagen mitfinanzieren sollen. Heute werden diese vollständig durch die öffentliche Hand finanziert.

Mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, nicht auf den Erlassentwurf einzutreten, den die Schwesterkommission des Nationalrates basierend auf der Pa. Iv. Finanzierung von Institutionen für Behinderte (Robbiani, 09.526 n) ausgearbeitet hatte. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass gemäss neusten Informationen nur noch zwei der betroffenen Institutionen für Behinderte die Ende 2010 ablaufende Frist zur Unterbreitung der Schlussabrechnung nicht einhalten können.

In der Vorlage 08.069 s BVG. Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen beriet die Kommission die Differenzen zum Nationalrat. Sie beantragt dem Ständerat, in allen Punkten dem Nationalrat zu folgen. Damit wären alle Differenzen ausgeräumt.

Mit 7 zu 6 Stimmen beschloss die Kommission, die Mo. Nationalrat (Barthassat). Angabe der Organspendebereitschaft auf offiziellen Dokumenten (07.3383 n) zu sistieren, bis der Ständerat das Po. Gutzwiller. Für mehr Organspender (10.3703 s) behandelt haben wird und – für den Fall, dass das Postulat überwiesen wird ­– ein entsprechender Bericht des Bundesrats vorliegt. Mit dem Postulat soll der Bundesrat aufgefordert werden, verschiedene Massnahmen zur Erhöhung der Zahl der Organspender zu prüfen.

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Mo. Nationalrat (Humbel Näf). Berufliche Vorsorge. Gerechte Teilung der Austrittsleistung bei Ehescheidung (08.3956 n) anzunehmen. Das Anliegen der Motion soll im Rahmen der laufenden Revision des Zivilgesetzbuches (Vorsorgeausgleich bei Scheidung) erfüllt werden.

Mit 9 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Graf Maya). Schutz vor hormonaktiven Stoffen. Erkenntnisse umsetzen (08.3972 n) anzunehmen. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, die Arbeiten weiterzuführen, die basierend auf dem Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms NFP 50 „Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme“ eingeleitet wurden und nötigenfalls zum Schutz von Mensch und Umwelt notwendige Gesetzesanpassungen vorzunehmen.

Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission, auch die Mo. Nationalrat (Heim). Arzneimittelsicherheit bei Kindern fördern (08.3365 n) anzunehmen. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, dieses Anliegen im Rahmen der geplanten ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) zu berücksichtigen.

Die Kommission tagte am 25./26. Oktober 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Alex Kuprecht (SVP, SZ) und in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

Quelle: Bern, 26. Oktober 2010 Parlamentsdienst


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