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5. Etappe : Ihre jetzige Krankenversicherung kündigen
Im Zeitraum eines möglichen Wechsels der
Grundversicherung
kann es sein, dass die Versicherer häufig von Anfragen überwältigt sind. Vergewissern Sie sich vom guten Ablauf Ihres Wechsels bei beiden Krankenkassen. Zögern Sie nicht, Ihren laufenden Grundversicherungs-Vertrag zu kündigen, auch wenn Sie den Vertrag bei Ihrem neuen Versicherer noch nicht unterschrieben haben. Sie werden zu keinem Zeitpunkt ohne Versicherungsschutz dastehen. Sie bleiben bei Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert.
Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Prämien auch bezahlt haben, denn eine Kündigung ist für versicherte Debitoren nicht möglich.
Kündigen
Sie Ihren jetzigen Grundvertrag
termingerecht
bei Ihrer ehemaligen Krankenkasse. Achten Sie darauf, dass Ihr neuer Versicherer dieser eine Versicherungsbescheinigung weiterleitet. Überprüfen Sie, dass Ihre Mitgliedschaft von Ihrer neuen Krankenkasse vor dem 31. Dezember bestätigt wird.
Schnell das Kündigungsschreiben für die Grundversicherung generieren
Achtung : Ohne einer Versicherungsbescheinigung kann Ihr jetziger Vertrag nicht befreit werden und Sie bleiben bei Ihrer "alten" Krankenkasse versichert. Seien Sie proaktiv ! Der korrekte Ablauf ist entscheidend für einen gelungenen und sich lohnenden Versicherungswechsel.
Es ist nicht notwendig Ihre Zusatzversicherung zu kündigen, nur weil Sie Ihre Grundversicherung wechseln. Es kann sogar kostengünstiger sein, die beiden zu trennen.
Achtung
: Bei den Zusatzversicherungen variieren die Kündigungsfristen von einem Versicherer zum anderen, je nach Allgemeinbedingungen jedes Versicherers. Kündigen Sie Ihren Vertrag nie, bevor Sie eine Aufnahmebestätigung erhalten haben. Im Gegensatz zur Grundversicherung hat der Leistungserbringer Ihrer Wahl für die Zusatzversicherung keine Verpflichtung, Sie aufzunehmen ! Er kann Vorbehalte anbringen oder Ihr Aufnahmegesuch ganz einfach ablehnen.
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1 :
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2 :
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4 :
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5 :
Versicherungsvertrag kündigen
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